* LES = Leckage-Erkennungssystem gem. Art. 2 Nr. 29 EU-VO 517/2014. Es gibt jedoch bisher keine Klarheit darüber, wie ein geeignetes LES konkret auszusehen hat. Behördenvorgaben existieren nicht.
** Betreiber von Einrichtungen, welche 500 t CO2-Äquivalente enthalten, müssen diese gem. Art. 5 Abs. 1 EG-VO 517/2014 mit einem LES versehen, welches gem. Art. 5 Abs. 3 mindestens alle 12 Monate auf ordnungsgemäße Funktion zu kontrollieren ist.